Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen war. Erklärungspflichtig sind auch Erbbauberechtigte im Falle eines Erbbaurechts, Wohnungserbbaurechts oder Teilerbbaurechts sowie Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden.
Wann ist die Steuererklärung abzugeben?
Die elektronische Abgabe ist ab dem 1.7.2022 möglich. Letzter Abgabezeitpunkt ist voraussichtlich der 31.10.2022, sodass nur vier Monate für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung stehen. Danach erfolgt eine Neubewertung alle 7 Jahre.
Wie können wir dir helfen?
Als Steuerberaterin bin ich zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen befugt und darf daher für dich die Steuererklärung erstellen. Somit gibst du uns nur alle notwenigen Informationen und musst dich weder selbst in die Materie einlesen noch einen geeigneten Übermittlungsweg für dich finden.
Wie ist der Ablauf, wenn du mit uns zusammenarbeiten möchte?
Bitte wähle über eTermin deine entsprechenden Grundstücke aus und buche einen Termin. Im Anschluss erhältst du von uns eine E-Mail mit einem Vorerfassungsbogen sowie einen Link für den Videocall. Bitte schicke uns den Bogen ausgefüllt bis spätestens zwei Stunden vor dem Termin zurück. Wir bereiten dann deine Steuererklärung(en) vor und klären im Videocall potentielle Fragen. Anschließend stellen wir deine Steuererklärung(en) fertig und über einen digitalen Prozess kannst du sie zur Übermittlung an das Finanzamt freigeben.
Was kostet dich die Steuererklärung?
Durch unseren voll digitalen Prozess können wir dir folgende Pauschalvergütung unabhängig vom Immobilienwert anbieten:
- 249,00 € brutto für unbebaute Grundstücke sowie Grundstücke in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen
- 399,00 € brutto für Wohngrundstücke in allen anderen Bundesländern
- 599,00 € brutto für Betriebsgrundstücke sowie Mischgrundstücke in allen anderen Bundesländern
*** Sonderkonditionen ab drei Grundstücken möglich ***
Die unterschiedliche Vergütung ergibt sich aus einem erhöhten Aufwand beim "Bundesmodell".
Zum Vergleich: Die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV orientiert sich am Immobilienwert und die Mittelgebühr beträgt bei einem Wert
- bis 62.500 € → 392,70 € brutto
- bis 125.000 € → 500,69 € brutto
- bis 250.000 € → 718,17 € brutto
- bis 500.000 € → 907,67 € brutto
- bis 1.000.000 € → 1.290,85 € brutto
Was ist alles in unserer Pauschalvergütung enthalten?
- Erstellung der Steuererklärung anhand deiner Angaben im Vorerfassungsbogen
- Videocall um Rückfragen zu klären
- elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt
- Klärung von Rückfragen seitens des Finanzamts
- Überprüfung des Steuerbescheides
Nicht enthalten ist die Hilfe fehlende Informationen bei den richtigen Behörden zu beschaffen. Diese Zusatzleistungen werden nach Beauftragung gem. § 13 StBVV mit 60,00 € netto (71,40 € brutto) pro angefangene halbe Stunde abgerechnet.
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Das Leben ist schon anstrengend genug - ich weiß das. Deshalb kannst du direkt auf eTermin deine Unterstützung buchen - ganz ohne einschränkende Büro- oder Öffnungszeiten! Wähle einfach eine Zeit aus, die dir passt!